Vergütung

1 PREISE

Allianz Deutscher Designer Tarifvertrag

Ich orientiere mich am Vergütungstarifvertrag Design (VTV), dem Leitwerk meiner Berufsvereinigung, der AGD | Allianz Deutscher Designer.
Das Vertragswerk gibt umfangreich Aufschluss über die verschiedenen Leistungen und zeigt auf, wie lange Entwurfsleistungen dauern können und mit welchen Entwurfsvergütungen du rechnen kannst. 

Darüber hinaus erklärt das Werk auch die Vergütung über Nutzungsrechte.

Mein Stundensatz liegt aktuell bei 100,00 Euro netto/Stunde

Das Gute an einem Tarifvertrag ist, dass man sich sicher sein kann, dass beide Seiten entgegenkommend sein mussten – andersherum heißt das, dass die Interessen beider Verhandlungsparteien darin aufgenommen wurden. Der Vergütungstarifvertrag für Designleistungen (VTV Design) wurde 1977 erstmals ausgehandelt zwischen erfolgreichen Designern, Unternehmern auf Auftraggeberseite und der AGD als Moderatorin des Prozesses.

 

Das VTV Design-Vergütungsmodell findet sich auch in vielen Geschäftsbeziehungen auf dem freien Markt wieder. Es unterscheidet grundsätzlich:

BERATUNGSLEISTUNGEN

wie Ideenworkshops oder Projektmanagement.


KREATIVE ARBEITEN

an einem konkreten Produkt, Medium, dem Signet – der Entwurf.

NUTZUNGSRECHTE am Entwurf für dich, denn du willst dieses Ergebnis normalerweise auch anwenden.
Zusätzliche Leistungen, die bis zur Anwendbarkeit noch anfallen.
Diese Unterteilung hat auch einen rechtlichen Hintergrund, denn hierzulande unterliegen Designprojekte drei verschiedenen Vertragsarten:

1 WERKVERTRAG für einen Entwurf
für eine fest vereinbarte Summe schafft die Designerin oder der Designer das gewünschte Werk.
Der VTV Design enthält für 800 typische Entwurfsarbeiten in allen 9 Designfachbereichen Angaben für eine angemessene Vergütung
(von/bis, je nach Komplexität anwendbar).

2 LINZENZVERTRAG
für die Entwurfsnutzung
Gestaltungen sind entweder durch das Urheberrecht oder als (nicht-)eingetragenes Design geschützt. Je nach Umfang der Nutzung sollte die Lizenz dafür flexibel berechnet werden – auch wenn sie in den meisten Fällen in einer Summe mit dem Entwurf angeboten und abgerechnet wird. Ein lokales Geschäft kann nicht denselben Nutzen aus einer guten Gestaltung ziehen, wie zum Beispiel ein bundesweit oder international agierendes Unternehmen. Dafür hat die AGD wir im VTV den Nutzungsfaktor entwickelt, der aus 4 Teilfaktoren, so flexibel wie möglich, für den tatsächlichen Nutzungsbedarf, addiert wird.
 

3 DIENSTVERTRAG für Beratungs- und zusätzliche Leistungen
Es wird die nachweislich geleistete Arbeitszeit vergütet, der Stundensatz kann variieren, je nachdem ob Beratungskompetenz oder handwerklich-technische Fähigkeiten gefragt sind. Im VTV Design der AGD liegt mit der SDSt für Leistungen des strategischen Designs bei 120,- EUR netto, für Leistungen des konzeptionellen und operativen Designs bei 105,- EUR netto.
 

Wenn du schnell komplette Projekte kalkulieren möchtest, gibt’s dafür den VTV Design, die digitale Variante der Vergütungstarifvertrags auf der Website der Allianz Deutscher Designer. AGD. 

Sprich mich gerne an >>>

2 NUTZUNGSRECHTE

Designvergütungen unterliegen verschiedenen Vertragsarten. Das spiegelt sich in der Vergütung wieder. 
Das ist eine tolle Sache, denn so bezahlst du nur das, was du am Ende auch wirklich nutzt und auch nur solange du es nutzt.

Nutzungsvergütung

Der Vergütung für die Nutzung der Entwürfe.

Gut erklärt: Nutzungsfaktoren und Nutzungsrechte

Der Wert für die Nutzung des Designs bemisst sich anhand unterschiedlicher Nutzungsfaktoren.

>>> Beispiel für die Vergütung über Nutzungsrechte.

 

3 KÜNSTLERSOZIALKASSE

Als Unternehmer bist du verpflichtet, für Designleistungen einen Beitrag an die Künstlersozialkasse zu entrichten. Das ist fair und nachhaltig, denn die Künstlersozialkasse finanziert den Arbeitgeberbeitrag an der Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung von Künstlern. 

Das macht die Kunst ein bisschen freier und ist fair.
Darüber hinaus aber ganz klar Gesetz.

Dein Steuerberater informiert dich gern konkret, was du zu tun hast. Oder du schaust direkt bei der Künstlersozialkasse:

>>> Wer ist KSK-abgabepflichtig?

4 AGD | Allianz Deutscher Designer

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